U 23 Regel

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U 23 Regel

Beitrag von schleußigadler » 15.10.2008, 22:55

hab mal eine frage zur u 23 regel.gibt es da einen stichtag( z.B. geb. am 20.2.85) fällt da der spieler noch in die u 23 regel? Danke für die antworten.

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Re: U 23 Regel

Beitrag von Postman » 15.10.2008, 23:59

Bis zum letzten Tag seines 22. Lebensjahr!!!!
Ist er 23 gehts nicht mehr :wink:

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Re: U 23 Regel

Beitrag von 00gottschalk » 16.10.2008, 11:09

@Postmann

Entscheidend ist der 01.07. der Saison.
Ist der Spieler da noch keine 23 dann fällt er unter die besagte Regel.
Und das die komplette Spielzeit auch wenn er im Laufe der Saison 23 wird.
Betrifft diese Saison ale Spieler die nach dem 01.07.85 geboren sind

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schleußigadler
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Re: U 23 Regel

Beitrag von schleußigadler » 16.10.2008, 11:34

also wenn er am 20.2.85 geburtstag hat ist er noch in der u23 regel?
und er könnte am we mehrere spiele im herrenbereich machen?

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Re: U 23 Regel

Beitrag von pillepalle » 16.10.2008, 11:59

schleußigadler hat geschrieben:also wenn er am 20.2.85 geburtstag hat ist er noch in der u23 regel?
und er könnte am we mehrere spiele im herrenbereich machen?

IST DOCH DURCH " 00gottschalk " KLAR ERLÄUTERT WURDEN.

NEIN KANN ER NICHT DA ER VOR DEM 01.07.2008 23 Jahre jung wurde. :shock:

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Re: U 23 Regel

Beitrag von Evomania » 16.10.2008, 12:08

Die Regel gibt es aber nicht in der von Stadtliga bis 3 KK.
D.h. wenn ein U 23 Spieler erst in der höherklassiken Mannschaft des Vereins spielt Stadt, 1 KK oder 2 KK am und U23 ist. Muss er 5 Tage pausieren um in der unterklassigen Mannschaft spielen zu dürfen.

Anders ist es wenn die höherklassiken Mannschaft des Vereins in Bezirk und aufwärts spielt.
Ich denke, also bin ich, denk ich!

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Re: U 23 Regel

Beitrag von 00gottschalk » 16.10.2008, 12:29

@EVO

Nun verrate mir mal wo du den Spaß her hast.

Warum sollte ein U23 Spieler bestraft werden, nur weil seine Mannschaft in der Stadt spielt und nicht im Bezirk.

Die U23 Regel gilt in der Stadtliga bis 3.KK!! :!:

Ausser in der Winterpause.
Zeitraum hab ich jetzt nicht im Kopf.
Ca. 4 Wochen im Januar bis Februar.

Und die letzten 4 Spiele der unterklassigen Mannschaft am Saisonende.

Ziel dieser Regel ist es übrigens nicht Junge Spieler x Spiele an jedem Wochenende machen zu lassen um sie zu verheizen.
Sondern es jungen Spieler zu ermöglichgen z.Bsp. am Samstag in der 1.Mannschaft mal als Wechlser einen Kurzeinsatz zu machen (weil es für mehr vielleicht noch nicht reicht) und dann am Sonntag eine etwas längeren Einsatz in der Reserve.

Also nicht einen 18 jährigen Samstag 90 Min bei der Ersten und dann am Sonntag gleich nochmal in der Zweiten.

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Re: U 23 Regel

Beitrag von 00gottschalk » 16.10.2008, 12:41

@Schleussigadler

Der Spieler ist zu alt!!

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Re: U 23 Regel

Beitrag von L.E. » 16.10.2008, 12:44

U23 Regel im FVSL e.V. nach § der SPO des SVF

Spielordnung Teil IV
Spiele im Verantwortungsbereich des FVSL e.V.

§ 100 Einschränkung der Spielerlaubnis

In einer aufstiegsberechtigten Mannschaft können Spieler nach einem Pflichtspieleinsatz in einer höherklassigen Mannschaft der gleichen Altersgruppe erst nach einer Wartefrist von 5 kalendarischen Tagen eingesetzt werden. Der dem Spiel folgende Tag ist der erste Tag der Wartefrist. Diese Regelung gilt nur für Mannschaften, die innerhalb des Verbandsgebietes des FVSL e.V. spielen.

Alle Spieler ab Bezirksklasse unterliegen der Regelung nach § 68, Ziffer 2 a der SPO des SFV e.V. !

Für Spieler, die am 01.07.2008 das 23. Lebensjahr (01.07.1985 und jünger) noch nicht vollendet haben, gelten für die Saison 2008/09 der § 68, Absatz 2 c und Absatz 3, der SPO des SFV e.V.

Herren- und Seniorenmannschaften sind in diesem Sinn eine Altersgruppe (siehe § 94). Diese Regelung gilt auch für die Seniorenstadtliga, auch wenn keine Aufstiegsberechtigung gegeben ist.



Spielordnung Sächsischer Fußball-Verband e.V.
____________________________________________________________________

§ 68
Wechsel innerhalb des Vereins/Einschränkung der Spielerlaubnis

(2) a) Nach einem Einsatz in einem Pflichtspiel einer höherklassigen Mannschaft ihres Vereines sind Spielerinnen/Spieler erst nach einer Wartefrist von 10 Tagen wieder für Pflichtspiele unterklassiger Mannschaften ihres Vereines (mit Aufstiegsrecht) spielberechtigt. Der dem Spieltag folgende Tag ist der erste Tag der Wartefrist.

b) Die Kreisverbände können andere Regelungen treffen.

c) Die Einschränkung unter 2 a) gilt nicht für den Einsatz in Frauen- und Herrenmannschaften für Spielerinnen/Spieler, die am 01.07. das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, außer an den letzten vier Spieltagen der unterklassigen Mannschaft.

(3) An den letzten vier Spieltagen sowie nachfolgenden Entscheidungsspielen der jeweils betreffenden Spielklasse und Pokalspielen in diesem Zeitraum sind auch Spielerinnen/Spieler, die das 23. Lebensjahr am 01.07. noch nicht vollendet haben, erst nach einer Wartefrist von zehn Tagen spielberechtigt. Gleiches gilt für Spieler nach einem Einsatz in einer Regional- oder
Oberligamannschaft gemäß § 11 a.
Lieber habe ich zwei auf rechts als keinen auf links...

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Re: U 23 Regel

Beitrag von 00gottschalk » 16.10.2008, 12:46

@L.E.

Danke
Ich esse am liebsten Meloneneis. Mit ganzen Früchten wenns geht!

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Re: U 23 Regel

Beitrag von Evomania » 16.10.2008, 13:24

@gottschalk

ich habe es aus den Paragraphen die L.E. hierein gestellt hat
Ich denke, also bin ich, denk ich!

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Re: U 23 Regel

Beitrag von 00gottschalk » 16.10.2008, 14:09

Na und wo soll das stehen???????

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Re: U 23 Regel

Beitrag von Evomania » 16.10.2008, 14:33

L.E. hat geschrieben:U23 Regel im FVSL e.V. nach § der SPO des SVF

Spielordnung Teil IV
Spiele im Verantwortungsbereich des FVSL e.V.

§ 100 Einschränkung der Spielerlaubnis

In einer aufstiegsberechtigten Mannschaft können Spieler nach einem Pflichtspieleinsatz in einer höherklassigen Mannschaft der gleichen Altersgruppe erst nach einer Wartefrist von 5 kalendarischen Tagen eingesetzt werden. Der dem Spiel folgende Tag ist der erste Tag der Wartefrist. Diese Regelung gilt nur für Mannschaften, die innerhalb des Verbandsgebietes des FVSL e.V. spielen.

Alle Spieler ab Bezirksklasse unterliegen der Regelung nach § 68, Ziffer 2 a der SPO des SFV e.V. !

Für Spieler, die am 01.07.2008 das 23. Lebensjahr (01.07.1985 und jünger) noch nicht vollendet haben, gelten für die Saison 2008/09 der § 68, Absatz 2 c und Absatz 3, der SPO des SFV e.V.
So verstehe ich es jedenfalls.
spielst du stadt- 3kk. darfst du wenn du in der höher klassiken mannschaft gespielt hast erst nach 5 tagen wieder in der unterklassiken mannschaft spielen, egal wie alt du bist in der altersklasse.

wenn man bezirk oder höher gespielt hat darf man erst nach 10 Tagen, in der unterklassiken mannschaft wieder spielen außer wenn du u23 bist, dann darfst man immer.
Ich denke, also bin ich, denk ich!

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Re: U 23 Regel

Beitrag von 00gottschalk » 16.10.2008, 15:36

Alles Interpretation.

ich geh weiterhin davon aus das die U23 regel auch in der Stadt gilt.

Da wir es bisher so gehandhabt haben und noch nie Probleme bzw. Beschwerden bekommen haben!
Ich esse am liebsten Meloneneis. Mit ganzen Früchten wenns geht!

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Re: U 23 Regel

Beitrag von Postman » 16.10.2008, 16:45

@gottschalk..

U23 in der Stadt auch zu lässig..machen wir auch immer ma..

mit den stichtag wusste ich nicht..dachte immer bis ende 22..hat man mir ma so gesagt aber okay.

Ma watt neues gelernt :wink:

Also gehöre ich mit 29.08.85 auch noch zur U23..is ja ma geil.. :)

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