Festspielregelung

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Hessi
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Festspielregelung

Beitrag von Hessi » 16.05.2011, 16:51

Nach einem Einsatz in einem Pflichtspiel einer Lizenzspieler‐Mannschaft sind Spieler des Vereins, auch wenn sie nicht Stammspieler der Lizenzspieler‐Mannschaft sind, für das nächste Pflichtspiel der Zweiten Mannschaft von Lizenzvereinen und alle anderen Mannschaften ihres Vereins
mit Aufstiegsrecht, längstens für zehn Tage, nicht spielberechtigt.
Situation: 1. MM hat noch 5 Spieltage 2. MM noch 3 Spieltage
Spieler hat am 6. vorletzten Spieltag ausgeholfen

Nun meine Fragen:

1.
Wenn ein Spieler über 23 Jahre alt bei der 1. MM aushilft, ist er am kommenden Wochenende wieder für die 2. MM spielberechtigt?
Gilt die 5 Tage Wartefrist?

2.
Wenn ein Spieler unter 23 Jahre alt bei der 1. MM aushilft, ist er am kommenden Wochenende wieder für die 2. MM spielberechtigt?
Gilt die 5 Tage Wartefrist?


Danke im Vorraus für die Hilfe ;)
Ecken und Kanten sind nicht zum Schleifen da, sondern um sich daran zu stoßen ;)

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gerd müller
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Re: Festspielregelung

Beitrag von gerd müller » 16.05.2011, 17:02

Wechsel innerhalb des Vereins/Einschränkung der Spielerlaubnis

(2) a) Nach einem Einsatz in einem Pflichtspiel einer höherklassigen Mannschaft ihres Vereines sind
Spielerinnen/Spieler erst nach einer Wartefrist von 10 Tagen wieder für Pflichtspiele unterklassiger
Mannschaften dieser Altersklasse ihres Vereines (mit Aufstiegsrecht) spielberechtigt. Innerhalb der
Spielklassen des Kreises beträgt die Wartefrist 5 Tage. Der dem Spieltag folgende Tag ist der erste
Tag der Wartefrist.
b) Hat eine höherklassige Mannschaft an einem Wochenende kein Pflichtspiel, so dürfen an diesem
Wochenende nur maximal zwei Spieler der höherklassigen Mannschaft eingesetzt werden, die am
vergangenen Spieltag in der höherklassigen Mannschaft eingesetzt worden sind. Die
allgemeinverbindliche Regelung des DFB zum Einsatz von U23‐Spielern bleibt unberührt.
c) Die Einschränkung unter 2 a) und 2 b) gilt nicht für den Einsatz in Frauen‐ und Herrenmannschaften
für Spielerinnen/Spieler, die am 01.07. das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, außer an den
letzten vier Spieltagen der unterklassigen Mannschaft.

(3) An den letzten vier Spieltagen sowie nachfolgenden Entscheidungsspielen der jeweils betreffenden
Spielklassen und Pokalspielen in diesem Zeitraum sind auch Spielerinnen/Spieler, die das 23. Lebensjahr
am 01.07. noch nicht vollendet haben, erst nach einer Wartefrist von zehn Tagen spielberechtigt.

(4) Eine Spielerin/ein Spieler mit einem gültigen Spielerpass ist darüber hinaus in einer unteren Mannschaft
nicht spielberechtigt, wenn sie/er in mehr als der Hälfte der Meisterschaftsspiele der höherklassigen
Mannschaft mitgewirkt hat (dazu zählen auch Spieler, die am 01.07. das 23.Lebensjahr noch nicht
vollendet haben):
‐ zwischen deren 1. und 2. Halbserie (vorgezogene Meisterschaftsspiele der 2. Halbserie im
gleichen Kalenderjahr lt. Rahmenterminplan zählen zur 1.Halbserie, aber keine
Nachholespiele) ‐ nach deren letzten Spiel der 2. Halbserie
Die Freunde nennen sich aufrichtig ,die Feinde sind es .

Wir leben alle unter dem gleichen Sternenhimmel,
aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont.

Sude
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Re: Festspielregelung

Beitrag von Sude » 16.05.2011, 17:15

kruzgesagt:

An den letzten 4 Spieltagen der jeweilig unterklassigen Mannschaft gilt eine Wartepause von 5 Tagen und wenn die erste im Bezirk spielt von 10 Tagen egal ob U23 oder nicht!!!!

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Re: Festspielregelung

Beitrag von Hessi » 16.05.2011, 18:31

vielen Dank so hab ich es auch rausgelesen! :)
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