merkst du eigentlich was du schreibst??? wenn die gläubiger nicht zustimmen, dann gehen die lichter auschemiker253 hat geschrieben:Aber es geht weiter mit Fußball in Leutzsch, und wenn die Gläubiger dem Plan des Insolvenzverwalters zustimmen, kann sich Leipzig in der Oberliga auf packende Ortsderbys freuen !!!
[edit]:
habe hier mal was aus dem lok forum:
Die Schaben stehen bis jetzt nur aus einem Grund als Absteiger fest, nämlich weil sie keinen Lizenzantrag für die nächste Regionalligasaison mehr stellen wollen/ können/ dürfen.
Der Insolvenzantrag selbst spielt keine Rolle (schon weil er auch von jedem Gläubiger gestellt werden kann), erst die Entscheidung des Insolvenzgerichts über die Verfahrenseröffnung löst die Rechtsfolgen des § 6 Spielordnung (Zwangsabstieg) aus. Fällt die Entscheidung erst nach dem letzten Spieltag, werden alle Spiele wie ausgetragen gewertet, fällt sie vor dem letzten Spieltag, werden alle annulliert. Zwangsabsteigen tut man natürlich trotzdem, allerdings immer nur eine Spielklasse. Bis vor zwei, drei Jahren gab es in Sachsen die Regel, dass man zwei Klassen absteigt. Ist aber meines Wissens nie zur Anwendung gekommen.
Derzeit gibt es auch noch keinen Insolvenzverwalter, sondern nur einen vorläufigen Insolvenzverwalter. Der hat die Masse zu sichern und ein Gutachten für das Insolvenzgericht zu erstellen. Auf dieser Grundlage entscheidet dann das Insolvenzgericht im Regelfall innerhalb von drei Monaten ab Antragstellung über die Verfahrenseröffnung. Bei Eröffnung wird ein Insolvenzverwalter eingesetzt (meistens mit dem vorläufigen Verwalter identisch, aber jetzt mit allen Rechten ausgestattet).
Lehnt die Gläubigerversammlung einen Insolvenzplan (Sanierungsplan) ab oder wird ein solcher vom Insolvenzverwalter gar nicht erst aufgestellt, wird der Schuldner liquidiert (Löschung aus dem Vereinsregister). Dann sind die Schulden weg, weil auch der Schuldner weg ist. Ein neu gegründeter (Ersatz-)Verein oder ein beliebiger anderer Verein kann die Spielrechte des Nachwuchses übernehmen, wenn sich ihm die überwiegende Mehrheit der Nachwuchsspieler anschließt. Im Männerbereich gehts bei Null los (siehe VfB). Rechtsnachfolger von nicht (mehr) existierenden Vereinen kann es schon rein begrifflich nicht geben. Man kann sich dann nur noch um die Fortführung der Tradition bemühen.
Gibts einen Sanierungsplan gehts eine Spielklasse tiefer weiter, dann mit dem Schuldenstand, der laut Sanierungsplan verbleibt (kann Null sein oder wie beim VfB bei der ersten Insolvenz 1 Mio DM verbleiben).
Spielen die Schaben mit ihrer ersten Mannschaft die Saison nicht zu Ende, verfällt das Spielrecht ersatzlos, dann gibts auch keine Oberliga, sondern maximal Landesliga, wenn wenigstens die Zweite die Saison zu Ende spielt.
Insolvenz und Konkurs ist das selbe. Bis 1999 galt die Konkursordnung aus dem Jahre 1877 (und im Osten von 1990 bis 1999 die Gesamtvollstreckungsordnung). 1999 ist das unter Übernahme wesentlicher Teile der Konkursordnung wieder deutschlandweit vereinheitlicht worden unter dem Namen Insolvenzordnung. Inhaltlich und rechtlich hat die Begriffsänderung keine Bedeutung.
Wenn es für die Schaben optimal läuft, spielen die schuldenfrei in der Oberliga weiter. Dazu müssten die öffentlichen Kassen (Finanzamt, Krankenkassen, Berufsgenossenschaften usw.) auf viel Geld verzichten, was sie rechtlich eigentlich nicht dürfen (ist schließlich nicht deren privates Geld). Und zur Verteilung dürfte nicht viel da sein. Als erstes werden Insolvenzgericht und Insolvenzverwalter (incl. vorläufigen Verwalter) bezahlt, dann die während des Insolvenzverfahrens entstehenden Kosten (z.B. für die Fortführung des Spielbetriebs). Dann kommen aus- und absonderungsberechtigte Gläubiger dran, die für ihre Forderungen Sicherungsmittel haben (Pfandrechte z.B.). Und wenn dann immer noch was da ist gehts in die Verteilungsquote. Bei der letzten Insolvenz der Schaben gab es 0,5 Prozent als Quote. Damit lockt man heute niemanden mehr hinter dem Ofen hervor.