Der Fussballverband erpresst!

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Der Fussballverband erpresst!

Beitrag von Evomania » 10.11.2008, 16:16

§14
Datenschutz
Jeder SR hat sich mit der verbandsinternen Verwendung und Weitergabe seiner Daten an die zuständigen Organe des FVSL (bspw. Spielausschuss,
Platzkommission) einverstanden zu erklären.
Der SR-Ausschuss/FVSL behält sich vor, die SR-Liste an geeigneter Stelle (bspw. Verbands-Homepage) in geeigneter Form (bspw. Name, Telefon, Mailadresse) zu veröffentlichen. Ohne dieses Einverständnis erfolgt keine Ansetzung des SR.
Das ist eindeutig Erpressung und wo bitte wird hier ein Datenschutz gewährleistet. Hier werden private Daten einfach veröffentlicht. Will man dies nicht, darf man nicht pfeifen. Wer sowas aufsetzt sollte abegesetzt werden!
Gegen eine Interne weitergabe ist nichts einzuwenden, aber eine öffentliche im Internet ist meines erachtens in dieser Form Illegal.
Ich denke, also bin ich, denk ich!

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Re: Der Fussballverband erpresst!

Beitrag von teamchef » 10.11.2008, 16:19

Wundert das noch irgendjemanden?
SV West 03 bei facebook:
http://www.facebook.com/svwest03

Unsere Website:
http://www.svwest03.de

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hansluftikus
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Re: Der Fussballverband erpresst!

Beitrag von hansluftikus » 10.11.2008, 16:49

Ich habe mir die Schiri-Liste auf der HP vom FVSL angeschaut.
Warum die Tel.Nr. angegeben werden ist mir auch schleierhaft.
Viel interessanter wäre doch die Info für welchen Verein derjenige pfeift.
Sollte es doch einmal vorkommen, dass ein Schiri nicht regelgerecht pfeift, ist doch in dem Fall der Telefonterror vorprogrammiert.
Ja und außerdem gibt es ja auch noch das Datenschutzgesetz.
Ich verstehe auch nicht den Sinn, die Telefonnummern zu veröffentlichen.
Informationen, die für die Vereine wichtig sind, wie z.Bsp. Sportgerichtsurteile, gehören veröffentlicht und nicht private Daten einzelner Personen.

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Re: Der Fussballverband erpresst!

Beitrag von keepera » 10.11.2008, 18:36

Als allererstes sollte mit juristischen Begriffen nicht einfach um sich geworfen werden!!!
Ob die Erpressung eindeutig ist, haben immer noch andere zu entscheiden, geschweigedenn ob überhaupt eine Erpressung im Wortsinn des § 253 StGB vorliegt.

Weiterhin ist dies hier lesenswert:
Datenschutz im Verein

In Anbetracht viel gelesener Literatur halte ich es für zwingend notwendig zum Schutz der Schiedsrichter die Veröffentlichung einer Freiwilligkeit zu unterziehen und/oder einen Widerruf zu ermöglichen.
3.2.6 Veröffentlichung im Internet

Das Internet bietet für die Vereine und Verbände große Chancen zur Selbstdarstellung,
birgt aber auch Risiken für die betroffenen Vereinsmitglieder. Vereine sollten deshalb ge-
rade bei der Nutzung des Mediums Internet sehr sorgfältig überlegen, welche personenbe-
zogene Informationen zur Veröffentlichung im Internet wirklich notwendig sind. Eine diffe-
renzierte Betrachtungsweise von möglichen Veröffentlichungen ist deshalb angebracht:

Merkblatt Innenministerium Baden Württemberg / Datenschutz im Verein / Stand 02/2005
18

3.2.6.1 Veröffentlichung von Daten der Funktionsträger im Internet

Die Veröffentlichung von Daten der Funktionsträger eines Vereins durch den Verein
und/oder durch den Verband stellt eine Datenübermittlung im Sinne des § 28 Abs. 1 Nr. 2
BDSG dar. Nach dieser Vorschrift ist eine allgemeine Veröffentlichung von personenbezo-
genen Daten zulässig, soweit es zur Wahrung berechtigter Interessen des Vereins
und/oder des Verbandes erforderlich ist und kein Grund zur Annahme besteht, dass das
schutzwürdige Interesse des jeweils Betroffenen an dem Ausschluss der Veröffentlichung
überwiegt.

Für den Verein und/oder Verband ist ein berechtigtes Interesse anzuerkennen, die An-
schriften der Funktionsträger zu veröffentlichen. Insbesondere gehört es bei einem
landesweiten Verband dazu, dass er nicht nur sich selbst und seine Funktionsträger, son-
dern auch die seiner Mitgliedsvereine mit ihren jeweiligen Ansprechpartnern auf diese
Weise öffentlich vorstellt und bekannt macht. Überwiegende schutzwürdige Belange
derjenigen, deren Adressen veröffentlicht werden, sind nicht ersichtlich. Die Funktions-
träger vertreten ihren Verein nach außen und dürfen dementsprechend auch öffentlich be-
kannt gemacht werden. Im Übrigen dürfte es auch im Eigeninteresse der Funktionsträger
als Verantwortliche ihres Vereins oder Verbandes entsprechen, sich für diesen werbend in
der Öffentlichkeit zu präsentieren.

Dem Schutz des Betroffenen kann es dienen, dass an Stelle der privaten Adresse
eine Kontaktadresse angegeben wird (z.B. die Adresse des Vereins) und dass die An-
gabe der privaten Telefon-, Telefax- und Mobilfunk-Nummer sowie der privaten E-
Mail-Adresse freiwillig ist. Der Veröffentlichung muss auch in Zukunft jederzeit wider-
sprochen werden können.

Da eine Veröffentlichung im Internet mit erheblich mehr Risiken behaftet ist, weil
die Daten auch in Staaten abrufbar sind, die keine dem Bundesdatenschutzgesetz
vergleichbaren Schutzbestimmungen kennen, die Vertraulichkeit, die Integrität (Unverletzlichkeit), die Authentizität (Echtheit) und
die Verfügbarkeit der Daten nicht garantiert ist,

müssen die Betroffenen darüber informiert werden. Dies kann dadurch geschehen, dass
der Verein z. B. im Rahmen seiner Vorstandssitzungen und in seiner Verbandszeitung
oder in Rundschreiben auf die Veröffentlichung im Internet hinweist.

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Re: Der Fussballverband erpresst!

Beitrag von keepera » 10.11.2008, 18:51

Datenschutz im Verein

Weiter heißt es hier:
Dabei sollte ein formularmäßiger Vordruck ( am
Muster
Ende dieses Dokuments) zweierlei berücksichtigen:

1)
Das eintretende Mitglied gibt diese Erklärung freiwillig ab und kann sie jederzeit widerrufen. Es
kann den Umfang der zu veröffentlichenden Daten auch von vornherein beschränken.
2)
Dem Mitglied muss die Tragweite seiner Erklärung bewusst sein, das ist nur der Fall, wenn es
weiß, welche seiner Daten in das Internet gestellt werden.
Beispiel: Herr Mustermann tritt in einen Schützenverein ein. Er ist damit einverstanden, dass sein
Name und die Ergebnisse von Wettkämpfen im Internet veröffentlicht wird. Er möchte aber nicht,
dass seine Adresse oder sein Geburtsdatum angegeben wird, um eine Werbeflut von
Waffenhändlern zu vermeiden. Wenn er nach drei Monaten auch seinen Namen gestrichen
haben will, muss der Verein das akzeptieren.

Vereine sollten gerade bei der Nutzung des neuen Mediums Internet sehr sorgfältig überlegen,
welche personenbezogenen Informationen zur Selbstdarstellung im Internet wirklich notwendig

sind. Das Internet bietet für die Vereine große Chancen zur Selbstdarstellung, aber auch Risiken
für die betroffenen Vereinsmitglieder. Daneben sind zahlreiche Fragen der Internetsicherheit zu
berücksichtigen.
Also: Diskussionswürdig ist dieser Paragraph alle mal!

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Re: Der Fussballverband erpresst!

Beitrag von Evomania » 10.11.2008, 18:57

Ich bleibe dabei der Verband erpresst die Verein und Schiedsrichter!

Es sollten nun nach den Argumenten von Keepera alle Schiedsrichter ihre Kontaktadressen zurück ziehen und die vom Verein angeben.
Dann kann mal versuchen ein Schiedsrichter ansetzer im Notfall einen zu erreichen.

Es ist und bleibt eine riesengroße Sauerei !!
Ich denke, also bin ich, denk ich!

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Re: Der Fussballverband erpresst!

Beitrag von hansluftikus » 10.11.2008, 19:00

Hier geht es doch um die Veröffentlichung der Privaten Daten.
Die Hinterlegung beim Verband ist doch ok.

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Re: Der Fussballverband erpresst!

Beitrag von trickser » 10.11.2008, 19:02

na das ist ja mal wieder geil :lol: :lol: :lol: da kann man den schiri jetzt selber anrufen wo er bleibt wenn mal wieder keiner kommt :lol: :lol: :wink:

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Re: Der Fussballverband erpresst!

Beitrag von hansluftikus » 10.11.2008, 19:12

keepera hat geschrieben:Als allererstes sollte mit juristischen Begriffen nicht einfach um sich geworfen werden!!!
Och Dirk, sei doch nicht so streng. :wink: :wink: :wink:
keepera hat geschrieben: In Anbetracht viel gelesener Literatur ...
Ja ja, die lieben Studenten haben Zeit
Dein Mutti würde sich bestimmt freuen, wenn du mal das Kochbuch liest und du dich ab und zu in der Küche sehen lässt :wink: :wink: :wink:

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Re: Der Fussballverband erpresst!

Beitrag von KP » 10.11.2008, 21:00

Bevor der geifernde Mob hier noch weiter über den Verband und seine Organe herfällt: Ich empfehle einen kurzen Blick in die (papiernen) Ansetzungshefte der letzten Jahre. Oder auf die Webseite des Leipziger Fussballverbandes.

Vielleicht regt sich der eine oder andere über den vermeintlichen "Skandal" nicht mehr ganz so auf, und erkennt evtl. sogar eine Verbesserung zur vorherigen "Version", wo man den SR nicht nur anrufen sondern gleich bei ihm klingeln konnte?

Evtl. könnte die "Erpressung" ja auch der Versuch des Verbandes sein, den Spagat zwischen dem zweifelsfrei berechtigtem Wunsch nach Datenschutz und der ebenfalls zweifelsfrei notwendigen Notwendigkeit zur Kommunikation zu schaffen?

Wie sehr eine Nichtveröffentlichung vor (bspw.) Telefonterror schützt hat der SR eines Pokal-Viertelfinals anno 2005 erleben "dürfen", und da gab es *keine* (öffentlichen) SR-Listen. Im Übrigen herzlichen Glückwunsch zur Entdeckung dieser Regelung nach 3 Monaten.
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Re: Der Fussballverband erpresst!

Beitrag von hansluftikus » 10.11.2008, 21:52

Ober-Schiri:
Erklär uns doch bitte mal den Sinn der Veröffentlichung der Telefonnr. und den letzten Satz des §14

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Re: Der Fussballverband erpresst!

Beitrag von okram » 10.11.2008, 22:04

also ich geb zu mich mit den wahren Identitäten der Leute hier im Forum nicht auszukennen.
Deshalb hier meine Frage, ob es auch SR sind, die sich hier aufregen?

Das selbst die sogenannte interne Weitergabe Risiken birgt hat sich bereits gezeigt....

edit: was is mit den Adressen von Jugendleitern, Abteilungsleitern....die kann man meines wissens nach auch "frei" einsehen.....keiner meckert deswegen?

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Re: Der Fussballverband erpresst!

Beitrag von Weißer_Ronaldo » 10.11.2008, 23:03

Ich denke, dass persönliche SR-Daten ganz besonders sensible Daten sind, da die SR weit mehr im Blickpunkt der fußballerischen Öffentlichkeit stehen als Abteilungsleiter oder Jugendleiter. Von daher sollten sie, meiner Meinung nach, einem besonderen Schutz unterliegen.

Über die Tragweite dieser Veröffentlichung der Daten halte ich mich mit meiner Einschätzung allerdings noch ein wenig zurück, da ich bisher noch nicht allen Fakten ausreichend kenne, um das Für und Wider wirklich vernünftig abwägen zu können. Das würde ich auch einigen Anderen empfehlen, die hier gleich mal drauflos ballern. Das bedeutet nicht, dass zwingend der Verband alles richtig machen muss. Aber vielleicht gibt es den einen oder anderen Grund über den von KP genannten hinaus, der im Sinne der Kommunikationsnotwendigkeit sinnvoll und wichtig ist. Erstmal Fakten sammeln, drüber nachdenken und danach urteilen.
Bin zwar nicht so schnell wie Ronaldo, auch nicht so groß. Aber immerhin schon mal so dick.

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Re: Der Fussballverband erpresst!

Beitrag von KP » 10.11.2008, 23:17

Ich will ohne weitere Kommentare nur mal ein paar ergänzende Fakten einfließen lassen:

- mind. 2 Spielzeiten lang standen die *kompletten* Adress- und Kommunikationsdaten im Ansetzungsheft. Im KV Delitzsch ist das im Moment auch so
- der LFV hat die *kompletten* SR-Daten im Internet stehen.
- Jeder SR schreibt Name+Anschrift+Verein auf Spielformular und Spesenquittung.

Und ne Liste mit Mailadressen/Telefonnummern, an die man im Zweifel eh so oder so rankommt [1], ist plötzlich ein Problem?

[1] Da es keinen wirksamen Schutz gegen "Innentäter" gibt.
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Re: Der Fussballverband erpresst!

Beitrag von Weißer_Ronaldo » 10.11.2008, 23:21

KP hat geschrieben:...[1] Da es keinen wirksamen Schutz gegen "Innentäter" gibt.
Dies ist zwar richtig, aber man hätte wenigstens schon mal die "Außentäter" von dieser Möglichkeit ausgeschlossen. Auch wenn es dann immer noch Mittel und Wege gibt, so sind diese dennoch bedeutend schwieriger und auf eine gewisse "Zuarbeit" angewiesen.
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