Sportgerichtsbarkeit, Fragen und Meinungen

aktuelle Diskussionen über den Leipziger Fußball

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Re: Zurückziehungen Saison 2018 - 19

Beitrag von dan04420 » 20.04.2019, 12:03

Da macht der Verband ja richtig Asche dieses Jahr, mit dem Leid der Vereine. Kann das "Sportgericht" mal wieder richtig den Maxen raushängen lassen und den Verband wieder um einige 100 Euro reicher machen, die vom kleinen Verein abgezockt werden. Was passiert eigentlich mit der ganzen Kohle, die der FVSL da bekommt?
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Birdman

Re: Zurückziehungen Saison 2018 - 19

Beitrag von Birdman » 21.04.2019, 20:12

Geil ist ja noch: Wir mussten in diesem Jahr die F3 und B2 zurückziehen, da es unter der Saison noch Abgänge gab. Beide Abmeldungen kosteten aber jeweils "nur" 100,00 Euro. Unsere 2. Herrenmannschaft konnte in der vorletzten Liga Deutschlands (10. Liga) ein Spiel nicht antreten, gab das aber zumindest einen Tag vorher Bescheid, nicht spielfähig sein zu können, nachdem alle Versuche gescheitert waren (A1 und 1. Herren spielten zeitgleich, gaben wir auch an): 200,00 Euro Strafe plus Verfahrensgebühr.

EKELERREGEND!

P.S.: Die 100,00 Euro kann ich ja noch nachvollziehen, die 200,00 Euro für ein Spiel haben mit Menschenverstand nichts mehr zu tun.

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dan04420
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Re: Zurückziehungen Saison 2018 - 19

Beitrag von dan04420 » 22.04.2019, 16:34

Nun ja, das sind wieder solche Gründe weshalb ich mich frage, warum die Urteile nicht mehr veröffentlicht werden im monatlichen RS. Man hat das Gefühl, diesem Verband geht es nur noch um Kohle, das Wohl des Vereins steht im Hintergrund. Die Strafen die hier ausgesprochen werden, stehen in keinem Verhältnis zum Aufwand den der Verband hat, wenn man eine Mannschaft zurückzieht. Die Hälfte an Strafe hätte es auch getan.
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Re: Zurückziehungen Saison 2018 - 19

Beitrag von Stadtrand » 22.04.2019, 17:20

Zumal jeder Verein in den kleinen Ligen bei uns doppelt belastet ist.
Nicht nur der Nachswuchsfussball will umsorgt,mit Spielern gefüttert und betreut
werden,sondern nebenbei muss man als Verein auch noch Schiedsrichter suchen,
versuchen beizubehalten und zu stellen.Wieso ist zumindestens die Schiri-Sache
nicht Aufgabe des verbandes,so dass dieser solche anwirbt,bindet und auch ggf.
ausbildet? Im Umkehrschluss könnte man die Schirigebühr pro Spiel um paar Euro
hochschrauben,wenn dafür ein Verein diese Aufgabe nicht mehr hat.

Der Verband macht es sich in manchen Themen in zu fest gefahrenen Bereichen
wirklich stellenweise zu leicht.Zumindestens Vorschläge zur Diskussion könnten
diese mal stellen,ob Neuerungen gewünscht sind oder alles so belassen werden soll.
*** Auf gehts Leutzscher Jungs! ***

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Sportgerichtsbarkeit, Fragen und Meinungen

Beitrag von Meguaner » 22.04.2019, 19:33

Da es einen großen Bedarf zum Thema Sportgericht gibt, könnt ihr alles hier reinschreiben, Danke.
Wir waren gut, waren die anderen besser?

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Re: Sportgerichtsbarkeit, Fragen und Meinungen

Beitrag von Kool » 23.04.2019, 05:58

Dazu fällt mir spontan ein:

Einer muss den Job ja machen!

Über die Härte der Strafen lässt sich sicherlich streiten, aber ohne Sanktionen würde der Laden in kurzer Zeit auseinanderbrechen! Nur meine Meinung
Wo gehobelt wird fallen Späne !

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Re: Sportgerichtsbarkeit, Fragen und Meinungen

Beitrag von Fairplay5 » 23.04.2019, 14:14

Natürlich muss jemand den Job machen und auch Sanktionen muss es geben. Es darf nur keine Willkür werden. Wir hatten den Fall, dass wir zu einem Sportgerichtsverfahren um Stellungnahme gebeten wurden. Diese Stellungnahme zur Entlastung wurde fristgerecht eingereicht. Wie groß war unser Erstaunen als wir in der Urteilsbegründung lasen: „Eine Stellungnahme lag nicht vor.......“Und Einspruch einlegen kann man nicht bzw. ist sinnlos und/oder zu kostenaufwändig....

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Re: Sportgerichtsbarkeit, Fragen und Meinungen

Beitrag von Meguaner » 29.04.2019, 18:56

Gibt es schon ein Urteil vom Spiel der Stadtliga vom 03.03.2019 SpVgg. - TuS 4 : 0 ?

Da ging es um einen Spieler vom TuS der bei der SpVgg. Hausverbot hat.
Wir waren gut, waren die anderen besser?

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Re: Sportgerichtsbarkeit, Fragen und Meinungen

Beitrag von Lorderich » 29.04.2019, 19:17

Nein, zum Spiel SpVgg gegen Leutzsch gibt es, wie zu erwarten war noch kein Urteil. Auch wenn das Sport-"gericht" sich vorher anders geäußert hat, ist die Sache nämlich doch nicht so einfach.

Immerhin kann das Hausrecht des Heimvereins, welches aus dem Zivilrecht kommt, nicht mal einfach so mit einer unter dem Gesetz stehenden Spielordnung ausgehebelt werden.

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Re: Sportgerichtsbarkeit, Fragen und Meinungen

Beitrag von Bundestrainer » 30.04.2019, 11:02

Ohne, dass ich die Hintergründe für das in diesem Fall ausgesprochene Hausverbot kenne, erachte ich es als äußerst bedenklich, wenn einzelne Spieler der Gäste durch den Heimverein mit einem Hausverbot "kaltgestellt" und somit am aktiven Mitwirken gehindert werden. Wenn das Schule macht, werden die Heimteams zukünftig die besten Gästespieler (einfach so) mit einem Hausverbot belegen, so dass die Gegner ggf. nicht mal vollzählig antreten können. Dann können wir praktisch jede Begegnung gleich am "grünen Tisch" oder am Tischkicker in der Kneipe nebenan austragen. Wo ist hier der eigentliche Gedanke des Sports nur geblieben? :cry:

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Re: Sportgerichtsbarkeit, Fragen und Meinungen

Beitrag von Lorderich » 30.04.2019, 12:42

Bundestrainer hat geschrieben:Ohne, dass ich die Hintergründe für das in diesem Fall ausgesprochene Hausverbot kenne, erachte ich es als äußerst bedenklich, wenn einzelne Spieler der Gäste durch den Heimverein mit einem Hausverbot "kaltgestellt" und somit am aktiven Mitwirken gehindert werden. Wenn das Schule macht, werden die Heimteams zukünftig die besten Gästespieler (einfach so) mit einem Hausverbot belegen, so dass die Gegner ggf. nicht mal vollzählig antreten können. Dann können wir praktisch jede Begegnung gleich am "grünen Tisch" oder am Tischkicker in der Kneipe nebenan austragen. Wo ist hier der eigentliche Gedanke des Sports nur geblieben? :cry:
Genau dieser Fall liegt hier aber gar nicht vor. Die SpVGG hat eben kein willkürliches Hausverbot ausgesprochen, sondern dieses mit offenstehenden 4 stelligen Forderungen sowie Beleidigungen des ehemaligen Mitglieds, welches während Winterpause von der SpVGG zu Leutzsch gewechselt ist, begründet.

Bei reinen willkürlichen Hausverboten ist es tatsächlich ein effektiver Eingriff in den Spielbetrieb. Dieses wäre dann auch entsprechend zu ahnden.

Da es hier jedoch ein nachweislich berechtigtes und begründetes Interesse gibt, den Spieler von der eigenen Sportanlage fernzuhalten, sehe ich kein wirkliches Problem darin.

Zuschauer werden regelmäßig für generelle Beleidigungen mit Stadionverboten belegt.

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Re: Sportgerichtsbarkeit, Fragen und Meinungen

Beitrag von Bundestrainer » 01.05.2019, 10:27

Vorsorglich hatte ich ja ausdrücklich darauf hingewiesen, dass mir die Hintergründe hierzu nicht bekannt sind. Nach deinen Schilderungen moralisch wahrscheinlich sogar eine nachvollziehbare Entscheidung, sportlich aus meiner Sicht dennoch schwierig einzuordnen. Aber glücklicherweise muss ich mich damit auch nicht weiter auseinandersetzen, dafür gibt es die entsprechenden Gremien.

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Re: Sportgerichtsbarkeit, Fragen und Meinungen

Beitrag von anwe1899 » 13.06.2019, 23:04

Urteil vom 11.5.2019 Sportgericht FV Stadt Leipzig:
Der Einspruch vom 04.03.19 des TuS Leutzsch 1990 e.V. gegen die Wertung des Meisterschaftsspiels der Herren Stadtliga zwischen der Spvgg. 1899 Leipzig I und TuS Leutzsch 1990 I am 03.03.2019 wird zurückgewiesen.
Begründung:
Durch das Sportgericht konnte anhand der Aktenlage festgestellt werden, dass die Interessen des Hausrechts der Spvgg. 1899 Leipzig in diesem Fall schwerer wiegen als das Spielrecht des Sportfreundes xxx.
Weil der Verein Spvgg. 1899 Leipzig das vorliegende berechtigte Interesse nachgewiesen hat, dass Personen, die bereits mehrfach angeschrieben und wegen Schadensersatzforderungen gemahnt wurden, der Zutritt zum Sportplatz verwehrt wird, wiegt das Hausrecht in diesem Fall höher als das Spielrecht des Sportfreundes xxx.
Insgesamt erscheinen dem Sportgericht die herangezogenen Gründe als tragfähig und ausreichend, um das ausgesprochene Hausverbot trotz Auswirkungen auf den Wettbewerb als gerechtfertigt anzusehen.

Am 20.05.2019 Einspruch von TuS Leutzsch 1990 e. V. beim Verbandsgericht des SFV.

Am 7.6.2019 erklärt TuS Leutzsch 1990 e.V. die Rücknahme der Berufung. (Die Berufung war verfristet eingegangen)

Das Verfahren in 2.Instanz ist damit beendet und wird eingestellt. Das erstinstanzliche Urteil vom 11.05.2019 ist somit rechtskräftig.

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Re: Sportgerichtsbarkeit, Fragen und Meinungen

Beitrag von murkel » 27.06.2019, 10:21

was ist mit ssv kulkwitz 1.herren? warum haben die sich in luft aufgelöstr bzw. sind alle ergebnisse anulliert?

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