So habe ich es natürlich nicht gemeint. Das weißt Du ja auch.KP hat geschrieben:Was mir auffällt: Es wird ein RV behauptet, die Gegenrede ("TW hatte die Pfoten dran") kommt ins Spiel und *sofort* wird gemutmaßt "Das hat der SR sich als Schutzbehauptung ausgedacht". Aber ohne solche Vermutungen wäre die Diskussion ja auch schnell vorbei...
Ich wollte nur zu bedenken geben, dass, bei einem möglichen Protest, so etwas ausschlaggebend sein kann. Liegt der Hüter in der anderen Ecke, ist eine Zwischenberührung desselben quasi unmöglich. Ahnt er die richtige Ecke, verfehlt den Ball aber nur knapp, könnte dies den Ausschlag für eine Abweisung des Protestes sein. Wohlgemerkt: könnte. Soweit meine Einstellung.
Ob der SR eine Zwischenberührung dann in einem solchen Fall wirklich wahrgenommen haben will oder er diese nur zur Begründung seiner Entscheidungsfällung missbraucht, ist natürlich rein spekulativ. Und in solchen Fällen gilt natürlich: Im Zweifel zugunsten des "Angeklagten". D.h., er hätte dann wohl eine Berührung erkannt. Außer, jemand kann wissenschaftlich begründet nachweisen, was der SR in diesem Augenblick gesehen und dabei gedacht hat.