Gehört nicht zum Thema, aber bei Ordnungswidrigkeiten gibt das das pflichtgemäße Ermessen. Das heißt, man kann es billiger, aber auch teurer machen. Bei Straftaten ist man allerdings raus.So auch bei Polizisten. Der eine ist konsequent der andere nicht. Dem Polizisten welcher dich aber weiterfahren lässt, obwohl du zu schnell warst und nur mit dem Zeigefinger auf dich zeigt wirst du besser in Erinnerung behalten, als den welcher dich wegen 5 kmh zu schnell entsprechend den Statuten und Gesetzen bestraft. 5 kmh sind ja sehr kleinlich. Aber was ist nun richtig??
Ist beim SR-Wesen ähnlich. Es gibt "kann" Bestimmungen und es gibt "muss" Bestimmungen.