@Neutraler Beobachter (Kenner der Stadtliga):
Spieler F. wechselt im Sommer zur Saison 2011/12 nach S.
Im Winter (immer noch Saison 2011/12) meldet sich F. in S. ab und in L. an. Danach bekommt F. einen Anruf und meldet sich bei L. ab und wieder neu bei S. an.
Meiner Meinung nach sind das 3 Wechsel in einer Saison und somit eigentlich ein Fall für das Sportgericht?! Oder wie siehst du das? Denke die Ausbildungsentschädigung der Wechsel von S. nach L. und zurück kann man vernachlässigen.
Oder steht L. aufgrund eines nicht zulässigen 3. Wechsels in einer Saison eine Entschädigung zu?
uiuiui....Fragen über Fragen
Fortsetzung folgt....