Tag zusammen,
eine persönliche Anmerkung von mir. Kann man das Aussehen der Tabellen und Spielansetzungen bitte ändern. Letzte Saison sah alles sehr hübsch und übersichtlich aus und dieses Jahr einfach nur grauenhaft. Da passt nix zusammen.
Aufmachung Homepage
Moderator: LF-Team
- KameradLE
- Fussballgott
- Beiträge: 587
- Registriert: 24.03.2007, 14:31
- Wohnort: SV 1910/LFC 07/ FC Sachsen Leipzig
Aufmachung Homepage
§ 1 Der SR hat immer Recht!
§ 2 Sollte der SR mal nicht Recht haben, tritt automatisch § 1 in Kraft!
§ 2 Sollte der SR mal nicht Recht haben, tritt automatisch § 1 in Kraft!
Re: Aufmachung Homepage
Ja,fiel mir bereits ebenso auf.
Am PC wirkt das viel zu überdimensioniert und groß.
Die ganze Zeit vorher war es definierter und mehr "auf einem Blick"
erfassbar.
Am PC wirkt das viel zu überdimensioniert und groß.
Die ganze Zeit vorher war es definierter und mehr "auf einem Blick"
erfassbar.
*** Auf gehts Leutzscher Jungs! ***
Re: Aufmachung Homepage
Hi, kann man nicht die normalen "fussball.de" Tabellen verlinken? (Statt "next.fussball.de")
Danke und VG
Danke und VG
- KameradLE
- Fussballgott
- Beiträge: 587
- Registriert: 24.03.2007, 14:31
- Wohnort: SV 1910/LFC 07/ FC Sachsen Leipzig
Re: Aufmachung Homepage
Gibt es hier überhaupt noch einen Admin, der das macht?
Ich habe von mehreren Geräten aus versucht die Tabellen mir anzusehen, nix funktioniert. Überall kam die Info
"Das Widget kann nicht angezeigt werden, da die aktuelle Website nicht mit der Website in der Widget-Konfiguration übereinstimmt."
Kann man das einfach mal ändern und die Website auf Vordermann bringen?
Ich habe von mehreren Geräten aus versucht die Tabellen mir anzusehen, nix funktioniert. Überall kam die Info
"Das Widget kann nicht angezeigt werden, da die aktuelle Website nicht mit der Website in der Widget-Konfiguration übereinstimmt."
Kann man das einfach mal ändern und die Website auf Vordermann bringen?
§ 1 Der SR hat immer Recht!
§ 2 Sollte der SR mal nicht Recht haben, tritt automatisch § 1 in Kraft!
§ 2 Sollte der SR mal nicht Recht haben, tritt automatisch § 1 in Kraft!