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Rechtliches zur Fotogalerie

Verfasst: 23.03.2009, 09:57
von keepera
Aus gegebenen Anlass, nehme ich kurz bezug auf die rechtliche Untermalung der Fotogalerie hier im Forum. Dies dürfte sicher auch für einige andere Seiten interessant sein, welche zuhauf Bilder von Fußballspielen online stellen.

1.)
Eine Veröffentlichung eines Bildes, egal in welchem Medium, hat nichts mit dem Datenschutz zu tun, sondern ausschließlich mit den Persönlichkeitsrechten. Diese ergeben sich aus dem Grundgesetz.

2.)
Alle Fußballspiele bishin zur 3. Kreisklasse sind öffentliche Veranstaltungen. Solange bei den dargestellten Fotos diese Veranstaltung und nicht eine einzelne Person im Mittelpunkt steht, greift §§ 22, 23 KUG (Kunst- Urheber- Gesetz) nicht ein. Einer vorherigen Genehmigung zur Veröffentlichung bedarf es daher nicht.

3.)
Wünsche, dass einzelne Fotos gelöscht werden sollen, sollte man dennoch erfüllen.

Re: Rechtliches zur Fotogalerie

Verfasst: 23.03.2009, 12:56
von keepera
Ergänzungen zu den Ausführungen
Der einschlägigie Paragraph § 23 I Nr. 3 KUG
(1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:
[...]
3.Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;
[...].
Dazu wird kommentiert von Fricke in Wandtke/Bullinger - Praxiskommentar zum Urheberrecht, 3. Auflage - Juli 2008 - Randnummer 29:
Die Begriffe Versammlungen [...] sind weit zu verstehen. Sie umfassen alle Ansammlungen von Menschen, die den kollektiven Willen haben, etwas gemeinsam zu tun. Wesentlich ist dabei, dass sich die Versammlung in der Öffentlichkeit abspielt und für diese wahrnehmbar ist. Abbildungsfrei sind danach bspw. Demonstrationen, Karnevalsumzüge, Sportveranstaltungen, größere Tagungen.
Randnummer 31:
Die Veröffentlichung von Aufnahmen, bei denen einzelne Personen als beispielhaft für die Ansammlung herausgegriffen werden, soll jedenfalls bei Ereignissen von öffentlichem Interesse [...] dann zulässig sein, wenn die Abbildung der Einzelperson einen repräsentativen Gesamteindruck von der Veranstaltung vermittelt.