Regelfrage zum Thema Tor!!!!
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Wir haben immernoch eines nicht geklärt... darf der SR das Tor anullieren auf Grund einer wahrgenommen Äußerung der Torschützen zum Mitspieler: "Ich habe das Tor mit der Hand gemacht!"
Wie gesagt, alles auf Grundlage, dass dem SR-Kollektiv bei der Torerzielung keine Regelwidrigkeit aufgefallen ist. Und wenn ja, wie ist dann vorzugehen bzw. das zu erklären. Und wie siehts denn in dem Fall mit persönlichen Strafen aus!?
Wie gesagt, alles auf Grundlage, dass dem SR-Kollektiv bei der Torerzielung keine Regelwidrigkeit aufgefallen ist. Und wenn ja, wie ist dann vorzugehen bzw. das zu erklären. Und wie siehts denn in dem Fall mit persönlichen Strafen aus!?
Habs mir angesehen. Trotzdem fehlt mir hier die Begründung, weshalb der Spieler wegen dieser Aussage im bereits wieder laufenden Spiel verwarnt werden sollte. Insbesondere weshalb das Spiel überhaupt unterbrochen werden sollte.Nine.One.One hat geschrieben:http://www.bfv.de/de/100539/101320/view ... (vls).html
gucke bitte da und lade dir die zip datei runter da steht es genau so drinne
Nur weil diese Antwort auf der Page des BFV steht, heisst das doch noch lange nicht, dass das auch richtig ist.
@ 3EE & KP
Was sagt Ihr dazu!?
Wenn ich schon so nett gefragt werde, hier mein Senf. Klar ist, daß nach der erfolgten Spielfortsetzung (hier Anstoß nach Torerfolg) der SR seine Entscheidung NICHT mehr ändern kann. Das Tor zählt. Angenommen, der "Täter" gibt seine Unsportlichkeit (auf Nachfrage des SR) glaubhaft zu, dann wird das im Spielbericht selbstverständlich erwänt und vom Sportgericht ausgewertet werden.
Ebensowenig wie der SR seine Entscheidung ändern kann, kann er dem Täter nach dem Anstoß verwarnen. Diesbezüglich ist 911 auf dem Holzweg und die Regelantwort aus dem anderen Verband (meiner Meinung nach) schlicht falsch. Der SR hat nach Spielfortsetzung keinerlei Handhabe mehr und kann weder persönliche noch Spielstrafen für eine Situation erteilen, die der Spielfortsetzung voraus ging. [1]
Hört der SR die Aussage *vor* der Spielfortsetzung, dann wird er den Spieler befragen. Versichert dieser, daß das Tor irregulär erzielt wurde, dann gibt es einen dem Verstoß entsprechenden Freistoß (verm. direkten wegen Handspiel und keinen indirekten wegen Unsportlichkeit!). Auf die fällige Verwarnung kann meines Wissens wegen der Ehrlichkeit des Täters verzichtet werden, regeltechnisch wäre sie natürlich erforderlich.
Eine ähnliche Situation hatte ich persönlich erst kürzlich in einem Vorbereitungsspiel, ich erkenne nach einem Konter das Tor an und bekome aber mit wie sich auf der Bank Trainer und Auswechselspieler unteralten, daß das wohl Abseits war (entsprechende Gestik eingeschlossen , "sooo weit" *zeig*), auch der Torschütze läßt eine entsprechende Bemerkung fallen. Der Trainer hat dann meine Frage nach Abseits bejaht und ich hab das Spiel mit idF fortgesetzt.
Zusammengefasst:
- NACH Spielfortsetzung keine direkte Handhabe des SR mehr voranden, er kann KEINE Spielstrafen und AUCH KEINE persönlichen Strafen verteilen
- VOR Spielfortsetzung kann er seine Entscheidung im Rahmen "neuer Erkenntnisse" jederzeit ändern (Hinweis eines Assistenten, Bemerken eines Fehlers, Ehrlichkeit eines Spielers)
Disclaimer: Woe immer ist das meine persönliche und eigene Meinung und ich lass mich natürlich auch gern eines Besseren belehren.
-kp
[1] Das es nun ausgerechnet an prominenter Stelle dennoch geschah (die meisten werden sich an einen gewissen Kopfstoß erinnern) und obendrein durch die FIFA auch noch als korrekt angesehen wird tut hier nichts zur Sache.
Ebensowenig wie der SR seine Entscheidung ändern kann, kann er dem Täter nach dem Anstoß verwarnen. Diesbezüglich ist 911 auf dem Holzweg und die Regelantwort aus dem anderen Verband (meiner Meinung nach) schlicht falsch. Der SR hat nach Spielfortsetzung keinerlei Handhabe mehr und kann weder persönliche noch Spielstrafen für eine Situation erteilen, die der Spielfortsetzung voraus ging. [1]
Hört der SR die Aussage *vor* der Spielfortsetzung, dann wird er den Spieler befragen. Versichert dieser, daß das Tor irregulär erzielt wurde, dann gibt es einen dem Verstoß entsprechenden Freistoß (verm. direkten wegen Handspiel und keinen indirekten wegen Unsportlichkeit!). Auf die fällige Verwarnung kann meines Wissens wegen der Ehrlichkeit des Täters verzichtet werden, regeltechnisch wäre sie natürlich erforderlich.
Eine ähnliche Situation hatte ich persönlich erst kürzlich in einem Vorbereitungsspiel, ich erkenne nach einem Konter das Tor an und bekome aber mit wie sich auf der Bank Trainer und Auswechselspieler unteralten, daß das wohl Abseits war (entsprechende Gestik eingeschlossen , "sooo weit" *zeig*), auch der Torschütze läßt eine entsprechende Bemerkung fallen. Der Trainer hat dann meine Frage nach Abseits bejaht und ich hab das Spiel mit idF fortgesetzt.
Zusammengefasst:
- NACH Spielfortsetzung keine direkte Handhabe des SR mehr voranden, er kann KEINE Spielstrafen und AUCH KEINE persönlichen Strafen verteilen
- VOR Spielfortsetzung kann er seine Entscheidung im Rahmen "neuer Erkenntnisse" jederzeit ändern (Hinweis eines Assistenten, Bemerken eines Fehlers, Ehrlichkeit eines Spielers)
Disclaimer: Woe immer ist das meine persönliche und eigene Meinung und ich lass mich natürlich auch gern eines Besseren belehren.
-kp
[1] Das es nun ausgerechnet an prominenter Stelle dennoch geschah (die meisten werden sich an einen gewissen Kopfstoß erinnern) und obendrein durch die FIFA auch noch als korrekt angesehen wird tut hier nichts zur Sache.
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Ich möchte nach Aufforderung auch mal was dazu sagen:.
Aber: Natürlich sind Unsportlichkeiten mit einer Verwarnung zu bestrafen. Wenn der Spieler nach dem Anstoss sagt, er habe den Ball mit der Hand gespielt, dann handelt der Spieler unsportlich. Für diese Aussage ist der Spieler durchaus mit einer Verwarnung zu bestrafen und das Spiel mit idF fortzusetzen.
Also nochmal: die vw ist nicht für die Torerzielung, sondern für die unsportliche Aussage, die der Spieler zu diesem Zeitpunkt von sich gibt. So würde ich die Situation interpretieren.
(Vielleicht macht hier auch noch der Ton die Musik... Also ob der Spieler es herausposaunt, oder ob er es still und leise einem Mitspieler flüstert und der SR es zufällig hört...)
Bei knappen Spielstand oder gar einer freiwilligen Aussage des Spielers (ohne Befragung durch den SR), würde ich den betreffenden Spieler auch dem DFB melden bezüglich des Fair-Play-Preises, der jährlich vergeben wird.
Dem stimme ich genau in diesem Wortlaut zu.KP hat geschrieben:nach der erfolgten Spielfortsetzung (hier Anstoß nach Torerfolg) der SR seine Entscheidung NICHT mehr ändern kann. Das Tor zählt. Angenommen, der "Täter" gibt seine Unsportlichkeit (auf Nachfrage des SR) glaubhaft zu, dann wird das im Spielbericht selbstverständlich erwänt und vom Sportgericht ausgewertet werden.
Dito.Ebensowenig wie der SR seine Entscheidung ändern kann, kann er dem Täter nach dem Anstoß verwarnen.
Aber: Natürlich sind Unsportlichkeiten mit einer Verwarnung zu bestrafen. Wenn der Spieler nach dem Anstoss sagt, er habe den Ball mit der Hand gespielt, dann handelt der Spieler unsportlich. Für diese Aussage ist der Spieler durchaus mit einer Verwarnung zu bestrafen und das Spiel mit idF fortzusetzen.
Also nochmal: die vw ist nicht für die Torerzielung, sondern für die unsportliche Aussage, die der Spieler zu diesem Zeitpunkt von sich gibt. So würde ich die Situation interpretieren.
(Vielleicht macht hier auch noch der Ton die Musik... Also ob der Spieler es herausposaunt, oder ob er es still und leise einem Mitspieler flüstert und der SR es zufällig hört...)
Ich stimme überein, dass der SR die Verwarnung sein lassen kann, aufgrund der Ehrlichkeit des Spielers. Die Rücknahme des Tors ist in diesem Fall Strafe genug.Hört der SR die Aussage *vor* der Spielfortsetzung, dann wird er den Spieler befragen. Versichert dieser, daß das Tor irregulär erzielt wurde, dann gibt es einen dem Verstoß entsprechenden Freistoß (verm. direkten wegen Handspiel und keinen indirekten wegen Unsportlichkeit!). Auf die fällige Verwarnung kann meines Wissens wegen der Ehrlichkeit des Täters verzichtet werden, regeltechnisch wäre sie natürlich erforderlich.
Bei knappen Spielstand oder gar einer freiwilligen Aussage des Spielers (ohne Befragung durch den SR), würde ich den betreffenden Spieler auch dem DFB melden bezüglich des Fair-Play-Preises, der jährlich vergeben wird.
Jaja, da poche ich schon immer drauf, aber mir glaubt ja keiner...Das es nun ausgerechnet an prominenter Stelle dennoch geschah (die meisten werden sich an einen gewissen Kopfstoß erinnern) und obendrein durch die FIFA auch noch als korrekt angesehen wird tut hier nichts zur Sache.
Sollte ein sich nach Wahrnehmung des SR unsportlich äußern dann ist idF/Verwarnung die Folge [1]. Soweit so klar. Bezogen auf die Fragestellung macht wohl wirklich der Ton die Musik.
Angenommen der Spieler lacht laut und gehässig nach Anstoß (evtl. ist er genügend regelfest um zu wissen das das Tor nach Anstoß zählen muss?) und macht sich deutlich über Gegner/SR lustig, dann ist die Gelbe und der idF durchaus drin. Das geht aus der Fragestellung allerdings nicht hervor, üblicherweise steht dann "aüßert sich der Spieler unsportlich" o.ä...
Die Gelbe gibts dann aber *NICHT* wegen des per Hand erzielten Tores sondern wegen der *NACH* dem Anstoß erfolgten Unsportlichkeit, das sind regeltechnisch zwei getrennte Vorgänge.
[1] Gegner tunneln, danach auslachen, sich wundern warum man jetzt Gelb bekommt...
Angenommen der Spieler lacht laut und gehässig nach Anstoß (evtl. ist er genügend regelfest um zu wissen das das Tor nach Anstoß zählen muss?) und macht sich deutlich über Gegner/SR lustig, dann ist die Gelbe und der idF durchaus drin. Das geht aus der Fragestellung allerdings nicht hervor, üblicherweise steht dann "aüßert sich der Spieler unsportlich" o.ä...
Die Gelbe gibts dann aber *NICHT* wegen des per Hand erzielten Tores sondern wegen der *NACH* dem Anstoß erfolgten Unsportlichkeit, das sind regeltechnisch zwei getrennte Vorgänge.
[1] Gegner tunneln, danach auslachen, sich wundern warum man jetzt Gelb bekommt...
Also prinzipiell haben KP und Sveninide natürlich recht, nach einer Spielfortsetzung sind laut Regelwerk keine Verwarnungen für vorhergehende Vergehen mehr möglich. Dass das Tor in dem hier beschriebenen Fall auch anerkannt bleibt, ist ja sowieso außer Frage!
Allerdings halte ich die Entscheidung "Verwarnung", wie sie vom Bayrischen FV vertreten wird, für vollkommen gerechtfertigt und regelkonform.
Denn meiner Meinung nach geht aus der Fragestellung schon eindeutig hervor, dass der Torschütze sich durch seine Äußerung sowohl einer begangenen Regelübertretung rühmt und damit außerdem das SR-Gespann lächerlich macht (Nach dem Motto: „Haha, ich hab euch verarscht!“), auch wenn das natürlich nicht explizit in der Frage formuliert ist.
Das wäre, wie von KP bereits erwähnt, eine Unsportlichkeit und wird damit mit der Gelben Karte und einem indirekten Freistoß geahndet.
Die Verwarnung hat also mit dem absichtlichen Handspiel zur Torerzielung nicht wirklich zu tun, sondern bezieht sich auf die Unsportlichkeit nach Ausführung des Anstoßes!
Allerdings halte ich die Entscheidung "Verwarnung", wie sie vom Bayrischen FV vertreten wird, für vollkommen gerechtfertigt und regelkonform.
Denn meiner Meinung nach geht aus der Fragestellung schon eindeutig hervor, dass der Torschütze sich durch seine Äußerung sowohl einer begangenen Regelübertretung rühmt und damit außerdem das SR-Gespann lächerlich macht (Nach dem Motto: „Haha, ich hab euch verarscht!“), auch wenn das natürlich nicht explizit in der Frage formuliert ist.
Das wäre, wie von KP bereits erwähnt, eine Unsportlichkeit und wird damit mit der Gelben Karte und einem indirekten Freistoß geahndet.
Die Verwarnung hat also mit dem absichtlichen Handspiel zur Torerzielung nicht wirklich zu tun, sondern bezieht sich auf die Unsportlichkeit nach Ausführung des Anstoßes!
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Richtig, genau des wegen würde ich auch Gelb zeigen!!!SR-sglvb hat geschrieben:Also prinzipiell haben KP und Sveninide natürlich recht, nach einer Spielfortsetzung sind laut Regelwerk keine Verwarnungen für vorhergehende Vergehen mehr möglich. Dass das Tor in dem hier beschriebenen Fall auch anerkannt bleibt, ist ja sowieso außer Frage!
Allerdings halte ich die Entscheidung "Verwarnung", wie sie vom Bayrischen FV vertreten wird, für vollkommen gerechtfertigt und regelkonform.
Denn meiner Meinung nach geht aus der Fragestellung schon eindeutig hervor, dass der Torschütze sich durch seine Äußerung sowohl einer begangenen Regelübertretung rühmt und damit außerdem das SR-Gespann lächerlich macht (Nach dem Motto: „Haha, ich hab euch verarscht!“), auch wenn das natürlich nicht explizit in der Frage formuliert ist.
Das wäre, wie von KP bereits erwähnt, eine Unsportlichkeit und wird damit mit der Gelben Karte und einem indirekten Freistoß geahndet.
Die Verwarnung hat also mit dem absichtlichen Handspiel zur Torerzielung nicht wirklich zu tun, sondern bezieht sich auf die Unsportlichkeit nach Ausführung des Anstoßes!
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ach meiner lieber freund aus Bayern immer einer Meinung mit mir So nach dem Motto Rot oder SpielabbruchDreiEcken-Elfmeter hat geschrieben:...den SR anmaulen und mit g/r vom Platz fliegen fehlt noch ,-))KP hat geschrieben:[1] Gegner tunneln, danach auslachen, sich wundern warum man jetzt Gelb bekommt...
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Nine.One.One hat geschrieben:ach meiner lieber freund aus Bayern immer einer Meinung mit mir So nach dem Motto Rot oder SpielabbruchDreiEcken-Elfmeter hat geschrieben:...den SR anmaulen und mit g/r vom Platz fliegen fehlt noch ,-))KP hat geschrieben:[1] Gegner tunneln, danach auslachen, sich wundern warum man jetzt Gelb bekommt...
Tja Thomas... iss ja alles gut und schön, aber wofür dann die Aufführung im Spielbericht!? Ich glaube die bayrischen Kollegen beziehen das nun doch wieder auf die Torerzielung und nicht auf die Unsportlichkeit....SR-sglvb hat geschrieben:Allerdings halte ich die Entscheidung "Verwarnung", wie sie vom Bayrischen FV vertreten wird, für vollkommen gerechtfertigt und regelkonform.
Die Verwarnung hat also mit dem absichtlichen Handspiel zur Torerzielung nicht wirklich zu tun, sondern bezieht sich auf die Unsportlichkeit nach Ausführung des Anstoßes!
...denn ich habe noch keine Verwarnung wegen Unsportlichkeit expliziet deshalb auf dem Formular vermerkt. Wofür denn auch!?
Ich kann mich da an ein Spiel erinnern... ist zwar schon ne Weile her... 1994 Kaiserslautern - Stuttgart (3:2) als Sforza in der 75. min den Ball mit der Hand ins Tor beförderte. Wir auf der Tribüne konnten das genau sehen... die Stuttgarter auch alle, nur der SR war sich nicht sicher und auch die Kameras konnten das seinerzeit nicht genau beweisen! Damals gabs nen riesen Trubel... mit dem Ergebnis, dass es kein Ergebnis gab. Das wurde unter Tatsachenentscheidung abgehakt... also wofür eine Erwähnung im Spielbericht!? Beweisen kanns dem Spieler doch niemand.
Fakt ist, wenns bewiesen werden könnte, dann bringt das auch was, die Geschichte auf dem Spielformular zu vermerken. Siehe Oliver Neuville (Saison 05/06 *Gladbach - Lautern 2:0) Dem wurde es bewiesen >>> 3 Spiele Sperre.