Spielordnung
Moderator: LF-Team
Spielordnung
Hallo,brauch dringend Hilfe. Suche die ganze Zeit die Spielordnung für Leipzig in den Kreisligen finde aber nix.Wenn man in der !. Mannschaft in der 1. KK spielt und will am Dienstag am Nachholespieltag in der 2.Mannschaft 2.KK spielen ist das erlaubt.?? Danke für schnelle Antworten.
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- Weltstar
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Genau woher soll das der alte Mann wissen... bei den Senioren darf er ja sogar mehrmals pro Spiel ein- und auswechseln...00gottschalk hat geschrieben:Trickser hat erstmal recht.
Ausser du bist unter 23 Jahren.
Dann gehts ohne Probleme!
Aber das kann ja der Trickser mit seinen 33 Lenzen nich wissen
"Fussball ist schön, das Geld ist auch gut, aber am meisten Spaß macht es mir, mich vor den Zuschauern am Sack zu kratzen..."
ich sehe mic spricht aus erfahrungmicrobbi hat geschrieben:Genau woher soll das der alte Mann wissen... bei den Senioren darf er ja sogar mehrmals pro Spiel ein- und auswechseln...00gottschalk hat geschrieben:Trickser hat erstmal recht.
Ausser du bist unter 23 Jahren.
Dann gehts ohne Probleme!
Aber das kann ja der Trickser mit seinen 33 Lenzen nich wissen
ja meine freunde aus räpitz immer für ein spruch zu haben aber ich glaube das die regel mit unter 23 nur für den bezirk zählt das kann mir bestimmt mein lieblingsschiri sveni erklären oder00gottschalk hat geschrieben:Trickser hat erstmal recht.
Ausser du bist unter 23 Jahren.
Dann gehts ohne Probleme!
Aber das kann ja der Trickser mit seinen 33 Lenzen nich wissen
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- Fussballgott
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Nochmal zur Erläuterung der Spielordnung...
Die Spielordung besteht aus 4 Teilen
Teil 1 Abschnitt A = Allgemeinverbindlicher Teil der DFB Spielordnung
Teil 1 Abschnitt B = Allgemeinverbindlicher Teil des SFV
Teil 2 = Beinhaltet Spiele auf Landesebene = SFV
Teil 3 = Beinhaltet Spiele auf Bezirksebene = LFV
Teil 4 = Beinhaltet Spiele auf Stadt- und Kreisebene = FVSL
Gültig für alle ist die DFB Spielordnung, Abweichungen in den einzelnen Verbänden werden also in den Teilen 2-4 erläutert.
Am Beispiel "23-Jahre" sieht das also wie folgt aus:
In der Spielordnung Teil 1 des DFB steht unter §68.2c ...das für Spieler-/innen die am 01.07. das 23.Lebensjahr noch nicht vollendet haben, keine Wartefrist für Unterklassige Mannschaften ihres Vereins besteht...
außer an den letzten 4 Spieltagen der Saison!
Da es im Bereich des FVSL keine Abweichung dazu gibt wird man auch in der Spielordnung Teil 4 bzw. im Ansetzungsheft nichts dazu finden.
Gegenbeispiel wäre z.B. die angesprochene Wartefrist von Bezirk zu Stadt von 8 Tagen... Denn im Teil 1 steht eine Wartefrist von 10 Tagen... das heisst Abweichung und daher auch in Teil 4 zu finden.
Die Spielordung besteht aus 4 Teilen
Teil 1 Abschnitt A = Allgemeinverbindlicher Teil der DFB Spielordnung
Teil 1 Abschnitt B = Allgemeinverbindlicher Teil des SFV
Teil 2 = Beinhaltet Spiele auf Landesebene = SFV
Teil 3 = Beinhaltet Spiele auf Bezirksebene = LFV
Teil 4 = Beinhaltet Spiele auf Stadt- und Kreisebene = FVSL
Gültig für alle ist die DFB Spielordnung, Abweichungen in den einzelnen Verbänden werden also in den Teilen 2-4 erläutert.
Am Beispiel "23-Jahre" sieht das also wie folgt aus:
In der Spielordnung Teil 1 des DFB steht unter §68.2c ...das für Spieler-/innen die am 01.07. das 23.Lebensjahr noch nicht vollendet haben, keine Wartefrist für Unterklassige Mannschaften ihres Vereins besteht...
außer an den letzten 4 Spieltagen der Saison!
Da es im Bereich des FVSL keine Abweichung dazu gibt wird man auch in der Spielordnung Teil 4 bzw. im Ansetzungsheft nichts dazu finden.
Gegenbeispiel wäre z.B. die angesprochene Wartefrist von Bezirk zu Stadt von 8 Tagen... Denn im Teil 1 steht eine Wartefrist von 10 Tagen... das heisst Abweichung und daher auch in Teil 4 zu finden.
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