Spielabbruch und Polizeiermittlung nach Körperverletzung

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Spielabbruch und Polizeiermittlung nach Körperverletzung

Beitrag von Mr.T » 08.05.2007, 16:53

Mal was aus dem Dresdner Fussballbereich.
Bin mal gespannt was da raus kommt. Ist euch ein Fall aus Leipzig bekannt, wo mal Anzeige wegen Körperverletzung erstattet wurde und was kam dabei heraus?


Spielabbruch nach Körperverletzung


Ort: Dresden-Gittersee

Der Abbruch eines Fußballspiels der 2. Stadtklasse führte gestern zu Ermittlungen der Dresdner Polizei. Ein 26-jähriger Spieler von Wacker Leuben steht in Verdacht nach einer Spielunterbrechung auf einen am Boden liegenden Spieler (20) der SG Gittersee gesprungen zu sein und ihn dabei am Rücken verletzt zu haben.

Da die Tätlichkeit des 26-Jährigen nicht mehr im Zusammenhang mit dem regulären Fußballspiel stand, prüft die Dresdner Polizei den Verdacht der gefährlichen Körperverletzung.

Aufgrund des Vorfalls wurde die Begegnung in der 80. Spielminute durch den Schiedsrichter abgebrochen.

Sport Frei und Fair Play,

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KP
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Beitrag von KP » 08.05.2007, 17:04

Dürfte (da, wie schon im Artikel geschrieben, kein Zusammenhang mit dem eigentlichen Spiel gegeben ist) in der Tat ausreichen um für mehr als nur die Sportgerichtsbarkeit interessant zu sein.

Einen konkreten analogen Fall kenne ich zwar persönlich nicht, glaube mich aber zu erinnern (jaja, das berühmte Hörensagen), das es schon ähnliche Situationen (jetzt nicht unbedingt im FVSL-Bereich) gab, in denen der Täter dann auch straf- und/oder zivilrechtlich belangt wurde.

Und womit? Mit Recht.
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Beitrag von CaseyRyback » 08.05.2007, 17:13

SolcheFälle gab es durchaus schon, auch mit den entsprechenden Urteilen. Ich kenne einen Fall, da wurde der am Boden liegende Spieler vom Gegner ins Gesicht getreten und trug komplizierte Brüche davon. Da dies nicht miehr vom § 228 StGB gedeckt ist, und es nicht im Zusammenhang mit den üblichen Gefahren diesesSports steht, handelt der Täter im Sinne der §§223, 224 StGB (Gefährliche Körperverletzung).

Im vorliegenden Fall kam es auch zu einer Verurteilung. Übliche Tätlichkeiten, wie Kopfstoß oder Schubsereinen nach Rangeleien/Rudelbildung sind in der Regel davon ausgenommen.


z.K.
§ 228 Einwilligung
Wer eine Körperverletzung mit Einwilligung der verletzten Person vornimmt, handelt nur dann rechtswidrig, wenn die Tat trotz der Einwilligung gegen die guten Sitten verstößt.

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Beitrag von Nr:4 Kloppholz » 08.05.2007, 17:23

CaseyRyback hat geschrieben:SolcheFälle gab es durchaus schon, auch mit den entsprechenden Urteilen. Ich kenne einen Fall, da wurde der am Boden liegende Spieler vom Gegner ins Gesicht getreten und trug komplizierte Brüche davon. Da dies nicht miehr vom § 228 StGB gedeckt ist, und es nicht im Zusammenhang mit den üblichen Gefahren diesesSports steht, handelt der Täter im Sinne der §§223, 224 StGB (Gefährliche Körperverletzung).

Im vorliegenden Fall kam es auch zu einer Verurteilung. Übliche Tätlichkeiten, wie Kopfstoß oder Schubsereinen nach Rangeleien/Rudelbildung sind in der Regel davon ausgenommen.


z.K.
§ 228 Einwilligung
Wer eine Körperverletzung mit Einwilligung der verletzten Person vornimmt, handelt nur dann rechtswidrig, wenn die Tat trotz der Einwilligung gegen die guten Sitten verstößt.
Na da weis ja einer ganz genau bescheid,alter angeber du! :lol: :lol: :lol:

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Beitrag von Mr.T » 08.05.2007, 18:02

Das man sich beim Fussball in gefährliche Situationen begibt, die unter Umständen zur Beeinträchtigung der körperlichen Integrität führen können, wissen wir ja alle. Das Aktionen, die nicht mit dem Spiel und dem daraus resultierenden normalen Verletzungsrisiko an sich zu tun haben, wie z.B. die Geschichte in Dresden oder eventuelle Faustschläge, auch zu strafrechtlichen Ermittlungen und Konsequenzen führen können, wissen wir eigentlich auch.

Ich fand das Thema nur interessant, da man ja einigen Spielberichten der letzten Wochen durchaus Ereignisse entnehmen kann, die mglw. eine Anzeige rechtfertigen (Faustschläge, rüdes Nachtreten usw.) könnten. Hat da jemand schon mal daran gedacht seinen Gegenspieler anzuzeigen oder hat das jemand schon mal gemacht und was ist dann weiter passiert? Ich will um Gottes Willen jetzt niemanden "aufhetzen" wild seine Gegenspieler anzuzeigen. Mich würde nur mal interessieren, ab welcher "Intensität" einer Aktion ihr solche Maßnahmen in Betracht ziehen würdet.

Sport Frei,
Mr.T

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Beitrag von SR-sglvb » 08.05.2007, 18:12

Übliche Tätlichkeiten, wie Kopfstoß oder Schubsereinen nach Rangeleien/Rudelbildung sind in der Regel davon ausgenommen.
@CaseyRyback:
Das klingt allerdings so, als läge das an der Interpretationsweise des Gerichtes, wie das solche Aktionen bewertet.
Also wenn jemand seinen Gegner nach einer Tätlichkeit anzeigt, könnte es dennoch zu einer Verurteilung kommen, verstehe ich das richtig?
Denn wo zieht man dann die Grenze zwischen "zum Fußball bzw. Sport gehörig" und "nicht dazu gehörig"?

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Beitrag von SR-sglvb » 08.05.2007, 18:12

-GELÖSCHT (Doppeleintrag)-

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Beitrag von CaseyRyback » 08.05.2007, 19:43

@SR-sglvb: Die Grenze zieht immer das jeweilige Gericht. Jedoch orientieren die sich immer an gewissen Urteilen, die eine nächsthöhere Instanz getroffen hat.
Wobei mir nicht bekannt ist, dass es ein OLG Urteil bezüglich einer solchen Sache existiert.
Auch von Bedeutung ist die Sportgerichtliche Seite, die zu den Ermittlungsakten hinugezogen wird.

Ich selbst bin mal von einem Gegenspieler angezeigt wurden, der sich bei einem Kopfstoßgerangel selbst eine Platzwunde zugezogen hat. Das Verfahren wurde aber eingestellt, weil auch nicht zuletzt das Sportgericht keine Tätlichkeit meinerseits feststellen konnte.

In dem Fall ging es eher um Schmerzensgeld, der betreffende Spieler wollte 3000 € für eine Platzwunde überm Auge.

Das ist dann die 3. Schiene, der Privatklageweg, der bei einem solchem Fall auch noch hinzukommt.

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Beitrag von Schalker1984 » 08.05.2007, 20:01

Anzeige bezüglich foulspiel:

in einem stadtpokalspiel der herren vor zirka 8 jahren kam es zu einem schien- und wadenbeinbruch nach foul spiel ( welches vom SR nicht geahndet worden ist)!

Der verletzte war damals, mit seinem neuen verein, beim alten verein zu gast und der spieler der foul gespielt hat soll angeblich eine woche vorher bei einem bekannten angedroht haben, den alten mitspieler zu verletzen..

zu diesem duell kam es nach zirka 10 minuten mit o.g ende - es kam zu 3 gerichtsverhandlungen indem festgestellt wurde, das die drohung existierte aber nicht als glaubhaft erschien - deshlab auch kein urteil gegen den " fouler" - das verfahren wurde mit ablehnung gegen den geschädigten beendet!

ich denke solche klagen sind mehr oder minder zwecklos..

im geschilderten fall aus dresden, denke ich ist diese brutalität etwas anderes und wird zivilrechtlich hoffentlich konsequenzen haben...
Wenn jeder vor seiner eigenen Tür fegt, wird es auch überall sauber sein !!

Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz !!

Ironie, ist der Humor, der Intelligenten !!

Die Dummen haben das Pulver zwar nicht erfunden, aber sie schießen damit !!

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Beitrag von CaseyRyback » 08.05.2007, 20:45

Der von dir geschilderte Fall hat ja eine gewisse Nähe zum Spiel, in dem Fouls nunmal passieren. Eine solche Verletzung kann man wirklich nicht planbar ausführen. Sowas passiert bei normalen Tacklings auch. Dummerweise ist die Androhung wahr geworden, aber eine Verurteilung halte ich auch für zweifelhaft.
Diese Schilderung wird meines Erachtens noch vom §228 StGB gedeckt.

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Körperverletzung

Beitrag von Invisible » 08.05.2007, 20:57

Ein Freund und Mannschaftskamerad ist mal nach einem Foulspiel wegen vorsetzlicher Körperverletzung vor Gericht angeklagt wurden. Der Kläger war ein Spieler, der sich damals in diesem A-Jugend-Punktspiel den Fuß nach einem Foul gebrochen hatte. Das Foul muss recht harmlos gewesen sein, da sich von uns Mitspielern keiner und auch der Schiri an die ominöse Szene überhaupt nicht erinnern konnten. Gelb gab es im Spiel auch nicht. Das Verfahren endete mit Freispruch...

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