Regelfrage

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Re: Regelfrage

Beitrag von Flummi88 » 03.06.2014, 18:06

Aber gespielt werden darf doch da... zumindest ist mir nichts andere bekannt.

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Meguaner
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Re: Regelfrage

Beitrag von Meguaner » 03.06.2014, 18:30

Flummi88 hat geschrieben:Aber gespielt werden darf doch da... zumindest ist mir nichts andere bekannt.
Im Nachwuchs auf Großfeld mind. 8 Spieler, hat ja auch das erwähnte Team gemacht, aber einer hat sich verletzt und da waren es nur noch 7 Spieler was nun?
Wir waren gut, waren die anderen besser?

oli
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Re: Regelfrage

Beitrag von oli » 04.06.2014, 11:19

Aus meiner Sicht schon allein deshalb eine wirklich interessante Frage, weil sich sowohl die DFB Fußball-Regeln 2013/14 als auch die SpO des NOFV und SFV immer nur auf das Unterschreiten der Mindestspieleranzahl bei Spielbeginn im Frauen- und Herrenbereich (Großfeld) von 7 Spielern bezieht. So heißt es ja in der SpO des SFV im §1 (4):

"... Der Schiedsrichter kann auf Wunsch des Spielführers einer Mannschaft ein Spiel abbrechen, wenn diese Mannschaft durch Ausscheiden weniger als sieben Spieler auf dem Feld hat und das Ergebnis für den Gegner lautet..."

Wenn man allein nach o.g. Regel geht (andere Regelungen sind mir persönlich bisher nicht bekannt), hätte der Schiri schon allein deshalb falsch gehandelt, weil ja noch 7 Spieler spielfähig waren. Um einen Bezug zum Nachwuchs-Großfeldbereich (wie bereits vom "Meguaner" erwähnt beträgt hier die erforderliche Mindestspieleranzahl bei Spielbeginn "8") herzustellen, müsste in der Regel die Formulierung vielleicht eher in die Richtung "bei Unterschreitung der für den Spielbeginn erforderlichen Mindestanzahl an Spielern" gehen.

Darüber hinaus ergibt sich -wie bereits von "Flummi88" formuliert- aus o.g. Regel der Sachverhalt, dass der Schiri allein von sich aus das Spiel mangels Spielführerwunsch hätte nicht abbrechen dürfen.

Unterm Strich bliebe wohl für die Zukunft zuerst die Notwendigkeit einer eindeutigen Klärung durch das Regelwerk, ob im Nachwuchs-Großfeldbereich ein Abbruch das Unterschreiten der Spieleranzahl von 7 oder 8 Spielern erfordert. Wenn das geklärt ist, sollte sich ein Schiri einfach an o.g. bzw. geltende Regel halten, d.h., nur auf Antrag des Spielführers und bei gleichzeitigem Rückstand der dezimierten Mannschaft abbrechen, auch wenn selbst das eine "Kann"-Bestimmung ist. Wichtig wäre so oder so, dass der betreffende Spielführer überhaupt die Kenntnis über seine Möglichkeit eines Antrages bzw. Wunsches auf Spielabbruch besitzt, aber diesbezüglich könnte ja der Schiri im Eintrittsfall eine entsprechend unterstützende Anmerkung fallenlassen.

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Re: Regelfrage

Beitrag von Bundestrainer » 04.06.2014, 12:28

Also, natürlich gibt es dazu ganz klar definierte Regelungen. Deren richtige Anwendung bzw. Umsetzung wurde zuvor schon mehrfach von Euch beschrieben. Bei Unterschreitung der Mindestanzahl an Spielern (hier < 8 ) ist das Spiel auf Verlangen des Spielführers abzubrechen, wenn das Ergebnis für den Gegner lautet. Die tatsächliche Mannschaftsstärke bei Spielbeginn (ob nun elf oder acht) ist dabei uninteressant. Natürlich dürfte sich anschließend das Sportgericht damit befassen und wird über die Spielwertung im Einzelfall auch entscheiden.

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Re: Regelfrage

Beitrag von Osti » 04.06.2014, 21:45

Bundestrainer hat geschrieben:Die tatsächliche Mannschaftsstärke bei Spielbeginn (ob nun elf oder acht) ist dabei uninteressant. Natürlich dürfte sich anschließend das Sportgericht damit befassen und wird über die Spielwertung im Einzelfall auch entscheiden.
Was das Gericht aucht tut.
So geschehen bei unserer B Jugend.
Mit 8 Mann zum Spiel angereist, nach 20 Minuten wurde es beim Stand von (ich glaube) 2:0 für den Gegener abgebrochen da zwei weitere Spieler verletzt wurden, einer davon mit Schlüsselbeinbruch.

Das Spiel wurde dann, durch das Sportgericht mit 2:0 für den Gegner gewertet.
Was soweit ja in Ordnung ist.
Unser Verein wurde zusätzlich mit einer Geldstrafe von 50,-€ bestraft.
Begründung dafür ist:
Der SV Leipzig Ost 1858 hat den Spielabbruch bei der SpVgg Leipzig 1899 schuldhaft, je-
denfalls fahrlässig selbst verursacht.
Schuldhaft deshalb, da nur 8 Spieler (Mindestzahl von Spielern) angetreten waren.
Also jder der mit nur der Mindestzahl der Spieler antritt muss mit einem Verfahren und Geldstrafe rechnen, falls sich jemand verletzt.

Ich weiß nicht, ob das wirklich sein muss.
Da kann man auch nicht antreten und die Strafe bezahlen, hat aber dafür wenigsten gesunde Spieler für das nächste Spiel

Achja, unser Spielführer hatte den Spielabbruch beantragt.

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