Zur Zeit sind ja einige Spiele Ausgefallen, so auch bei uns.
Nun bekam ich für eine unserer Nachwuchsmannschaften vom Staffelleiter mitgeteilt, das für das ausgefallene Spiel am letzten Wochenende das Heimrecht getauscht wird und sie nun Auswärts ran müssen.
Begründung ist, das es das zweite mal in Folge war, das ein Pflichtspiel dieser Mannschaft, durch Unbespielbarkeit des Platzes, ausgefallen ist.
Hier sei noch dazu gesagt, die Spiele waren gegen verschiedene Gegner und jeweils das erste mal abgesagt wurden.
Begründet wurde es mit § 51 Satz 2 der SPO
Also müssen wir uns alle in Zukunft alle darauf einstellen daß das Heimspielrecht jetzt bei vielen Spielen getauscht wird und wir überhaupt nicht mehr Planen können wann und wo gespielt wird.War ein Spielplatz an mindestens zwei Pflichtspieltagen nicht bespielbar, so kann der Staffelleiter die Ansetzung auf des Gegners Platz veranlassen. Dabei bleiben die Pflichten als Platzverein erhalten.
Ich habe großen Respekt vor der Arbeit der Staffelleiter, aber bei dieser Art der Regelauslegung kann ich nur den Kopf schütteln.
Wie seht Ihr das ganze?