One_Man_Freakshow hat geschrieben:Lützschena II - Böhlitz II Ausgefallen, da kein Schiedsrichter
das ist nach neuester regel verboten!!!!!
bin auf die strafen gespannt
Moderator: LF-Team
One_Man_Freakshow hat geschrieben:Lützschena II - Böhlitz II Ausgefallen, da kein Schiedsrichter
Wo steht die neue Regel?elo-bande hat geschrieben:One_Man_Freakshow hat geschrieben:Lützschena II - Böhlitz II Ausgefallen, da kein Schiedsrichter
das ist nach neuester regel verboten!!!!!
bin auf die strafen gespannt
http://www.sfv-online.de/upload/Spielor ... 6.2010.pdfDeutschland hat geschrieben:Wo steht die neue Regel?elo-bande hat geschrieben:One_Man_Freakshow hat geschrieben:Lützschena II - Böhlitz II Ausgefallen, da kein Schiedsrichter
das ist nach neuester regel verboten!!!!!
bin auf die strafen gespannt
Kann doch nicht sein, dass die Vereine bestraft werden wenn der Schiedsrichter nicht kommt.
Wieso wurde das Ergebnis dann für Böhlitz gewertet. Es steht doch nur in §63 (6) Bei Spielen, die durch die Verbandsorgane nicht mit einem Schiedsrichter besetzt werden, hat der Gastgeber die Pflicht zur Spielleitung.fUlL1Ng3r hat geschrieben: http://www.sfv-online.de/upload/Spielor ... 6.2010.pdf
§63 (5) (Seite 50)
is das das zutreffende?
edit: laut fussball.de wurde boehlitz II ein sieg mit 0:2 zugesprochen! (sportgericht gehe ich mal von aus ^^ )
Evomania hat geschrieben:Wieso wurde das Ergebnis dann für Böhlitz gewertet. Es steht doch nur in §63 (6) Bei Spielen, die durch die Verbandsorgane nicht mit einem Schiedsrichter besetzt werden, hat der Gastgeber die Pflicht zur Spielleitung.fUlL1Ng3r hat geschrieben: http://www.sfv-online.de/upload/Spielor ... 6.2010.pdf
§63 (5) (Seite 50)
is das das zutreffende?
edit: laut fussball.de wurde boehlitz II ein sieg mit 0:2 zugesprochen! (sportgericht gehe ich mal von aus ^^ )
Aber in diesen Fall wurde doch ein Schiedsrichter vom Verbandsorgan angesetzt. Wenn nun beide Mannschaften keine geeignete Person finden, kann man doch nicht bestraft werden.
Dies Regelung gibt es schon immer.Knipser hat geschrieben: §63 (7)
Ein Verein ist nicht berechtigt, einen Schiedsrichter abzulehnen.
Aber wo steht das die Heimmannschaft bestraft wird?Knipser hat geschrieben: §63 (5)
Erscheint zum festgesetzten Spielbeginn der angesetzte Schiedsrichter nicht, übernimmt der angesetzte erste (zweite) Schiedsrichterassistent die Spielleitung. Anderenfalls müssen sich die beteiligten Vereine auf einen anderen neutralen Schiedsrichter einigen.
Ist kein neutraler Schiedsrichter anwesend, muss die Einigung auf einen geprüften Schiedsrichter der beteiligten Vereine erzielt werden. Dabei übernimmt der höher eingestufte Schiedsrichter die Spielleitung. Anderenfalls entscheidet das Los. Ist kein geprüfter Schiedsrichter anwesend, ist eine Wartefrist von 45 Minuten einzuhalten und ein geeigneter Sportfreund, der auch Mitglied eines der beiden spielenden Vereine sein kann, muss nach Einigung zwischen den Vereinen bzw. Los, die Spielleitung übernehmen. Ein Spielausfall ist grundsätzlich nicht statthaft.